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   BPatG, 16.05.2012 - 28 W (pat) 516/12   

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https://dejure.org/2012,16687
BPatG, 16.05.2012 - 28 W (pat) 516/12 (https://dejure.org/2012,16687)
BPatG, Entscheidung vom 16.05.2012 - 28 W (pat) 516/12 (https://dejure.org/2012,16687)
BPatG, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 28 W (pat) 516/12 (https://dejure.org/2012,16687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 S 1 MarkenG, § 66 Abs 2 MarkenG, § 6 Abs 2 PatKostG, § 70 Abs 3 Nr 1 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "PROKON OIL (Wort-Bild-Marke)/BP ProCool" - rechtzeitig überwiesene Widerspruchsgebühr wurde vom DPMA versehentlich zu einer anderen Akte verbucht - die Rechtsfolge im Amtsbescheid (der Widerspruch gilt als nicht erhoben) konnte nicht kraft ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des fehlenden Eingangs der Widerspruchsgebühr als eine mit der Beschwerde angreifbare Entscheidung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "PROKON OIL (Wort-Bild-Marke)/BP ProCool" - rechtzeitig überwiesene Widerspruchsgebühr wurde vom DPMA versehentlich zu einer anderen Akte verbucht - die Rechtsfolge im Amtsbescheid (der Widerspruch gilt als nicht erhoben) konnte nicht kraft ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "PROKON OIL (Wort-Bild-Marke)/BP ProCool" - rechtzeitig überwiesene Widerspruchsgebühr wurde vom DPMA versehentlich zu einer anderen Akte verbucht - die Rechtsfolge im Amtsbescheid (der Widerspruch gilt als nicht erhoben) konnte nicht kraft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 09.06.2011 - 27 W (pat) 516/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "BILD-OSGAR" - zu den Grundsätzen der Zulässigkeit

    Auszug aus BPatG, 16.05.2012 - 28 W (pat) 516/12
    Maßgeblich ist hierbei, ob die Rechtsfolge unmittelbar von Gesetzes wegen und ohne weiteres Zutun des DPMA eintritt - was keine Beschwerde gegen die entsprechende Mitteilung eröffnet - oder ob hierfür eine zusätzliche zielgerichtete behördliche Handlung erforderlich ist, die dann mit der Beschwerde anfechtbar ist (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 66 Rn. 7 m. w. N.; BPatG 27 W (pat) 516/11 - BILD-OSGAR, in juris).
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